Aktuelle Informationen

Maskenpflicht: Wir lassen die Maskenpflicht zum 17.07.2023 auslaufen. Diese ist aber bei Erkältungssysptomen bzw. Husten und Schnupfen zu tragen.
Hausbesuche: Leider können wir zur Zeit keine neuen Hausbesuche annhemen.

Praxis-Urlaub:

Montag, 02.10.2023 bis Freitag, 13.10.2023.

Montag, 25.12.2023 bis Montag, 01.01.2024 ist unsere Praxis wegen Urlaub geschlossen


Liebe Patienten,

der Bundestag hat am 8. September 2022 eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.

§ 28b Infektionsschutzgesetz schreibt zwingend eine Maskenpflicht (FFP2) für Patienten und Besucher von "Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe" vor.

Diese Maskenpflicht gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 und zwar unabhängig von einer festgestellten epidemischen Lage.

Ausnahme Behandlung: Während der Behandlungszeit gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn die Maske die Durchführung der Behandlung nicht behindert.

Daran wollen wir uns zum Schutze aller halten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!


WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG FÜR UNSERE PRAXIS !!

Sie sind Physio !  Wir würden uns über eine Bewerbung sehr freuen.


Corona

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

unsere Praxis bleibt wie gewohnt für Sie geöffnet ! Wie Sie in den letzen Tagen bestimmt bei uns gesehen haben, bemühen wir uns maximal, Ihre und unsere Sicherheit zu gewährleisten. Das desinfizieren der Behandlungsliegen und Kontaktflächen erfolgt nach jedem Patienten . Die Kassenzulassung sieht selbst bei einer ggf. ausgesprochenen Ausgangssperre die Öffnung der Therapiepraxis vor ! Dies bedeutet für Sie, unsere Praxis dürfen Sie weiter aufsuchen.  Das Gesundheitsamt wird uns informieren, wenn wir die Praxis schließen müssen. Wenn dies geschieht,werden wir uns umgehend bei Ihnen melden.

Es ist für alle eine Ausnahmesituation, aber gemeinsam werden wir diese meistern !

Ihr Praxis Team

Informieren Sie sich über die aktuelle Entwicklung z.B. hier:

www.infektionsschutz.de

www.land.nrw/corona


Terminabsagen

Die Vergütung von physiotherapeutischen Behandlungen erfolgt in der Regel durch Ihre Krankenkasse. Diese findet nur für Behandlungen statt, die auch stattgefunden haben. Unentschuldigtes Fehlen und kurzfristige Terminabsagen bedeuten einen finanziellen Verlust für die Praxis. Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns keinen Spielraum für Kulanz.

Wir bitten Sie deshalb, Termine nur in dringenden Fällen, bzw. spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen!

Kurzfristig abgesagte und verpasste Termine bezahlen uns die Krankenkassen nicht. Deshalb stellen wir Ihnen diese sonst gemäß §252 und §§611 ff BGB privat in Rechnung!


Preisanpassungen für Privatpatienten

  • Ab dem 01.01.2019 werden wir die Preise für alle Privatpatienten einheitlich anpassen. Ganz gleich ob mit oder ohne Beihilfe.
  • Als Basis für die Honorarsätze nimmt die GebüTH den Kassensatz der GKV (Gesetzliche Krankenkassen).
  • Behandlungen im Bereich der Physiotherapie bei Privatpatienten sind nicht durch eine Gebührenordnung oder der GOÄ geregelt. Dadurch gilt das BGB im Sinne des Dienstvertrages.